Abschnitt 4
1) Oh ihr Euresgleichen (Menschen), fürchtet euch nicht vor der Wahrheit und nicht vor den Gesetzen und Gebo- ten der Quelle allen Lebens (Schöpfung), denn allein in ihnen ist wahrliche Liebe und Billigkeit (Gerechtigkeit).
2) Aus der Quelle allen Lebens (Schöpfung) seid ihr in eurem Ursprung erschaffen worden, und ihr habt euch als Mann und Weib zu Gefährten gemacht und euch vermehrt; achtet einander und fürchtet euch vor Unrecht gegeneinander, auf dass ihr einander gut seid und euch bittet, statt euch zu befehlen; pflegt untereinander eure Verwandtschaftsbande, denn sowohl als Weib als auch als Mann seid ihr als Euresgleichen (Menschen) ins Leben getreten, also unter euch nur der Leib (Körper), das Geschlecht und die Eigenarten (Gedankenwelt/Ge- fühlswelt/Charakter), das Handeln und das Benehmen, die Eindrücke (Gefühle), die Kraft, die Anziehung (Reize) und die Tüchtigkeit (Fähigkeit) der Beifügung (Schwangerschaft) verschieden sind; wahrlich, wie Weib und Mann in diesen Dingen und in Ungleichheit (Verschiedenheit) sind, haben sie im Dasein doch die gemeinsamen Pflichten und Rechte, so weder der Mann in irgendwelchen Dingen über dem Weib stehe noch das Weib über dem Mann; und so Mann und Weib gleiche Arbeit verrichten, so sollen sie gleichsam ihren Lohn empfangen, auf dass der Mann oder das Weib für die gleiche Befleissigung nicht mehr gelohnt (belohnt) werde als der andere.
3) Wahrlich, Billigkeit (Gerechtigkeit) ist, dass sich Mann und Weib gleiche Pflichten und Rechte zugestehen, wobei es jedoch des Rechtens sein soll, dass jener Teil für bestimmte Pflichten und Rechte mehr hinzugezogen sein möge, dem dafür eine bessere Fertigkeit (Befähigung) gegeben ist.
4) Und es sei des Rechtens, dass das Eingehen (Beischlaf) zwischen Mann und Weib nur gegeben sein darf, wenn gegenseitige Billigung (Einverständnis) gewährt ist; wird aber das Weib oder der Mann durch Gewalt zum Eingehen (Beischlaf) gebracht, dann wird dadurch eine Schändung (Vergewaltigung) getan (vollzogen), die durch Recht und Gesetz mit einer Massnahmevollziehung (Ahndung) bezeiht (belangt) werden soll.
5) Und so durch euch Nachkommenschaft gezeugt wird, soll es im Mass der Einsicht (Vernunft) sein, auf dass das Richtmass der Anzahl aller Völker (Menschheit) nicht in Masslosigkeit (Überbevölkerung) ausarte und die Welt und ihre Wetter, das Aussehen (Natur) und alles Leben, das auf Erden ist, nicht grossen und fortwähren- den Schaden (Umweltzerstörung/Klimazerstörung/ Ausrottung von Lebewesen/Kriege/Verbrechen usw.) er- leiden; also sei das Gebot der Einsicht (Vernunft) und der Masshaltung zur Beugung (Befolgung) gegeben, auf dass kein Unheil über euch und eure Welt komme; also sei geboten, dass ihr euch in Beschränkung (Grenzen) haltet und das Richtmass der Anzahl aller Völker verwaltet (überwacht) und in einer bestimmten Folge von Jahren eine Messung (Volkszählung) ausrichtet (durchführt), auf dass das Mass aller Bewohner der Erde nicht überfüllt werde und in der Anzahl des zu Haltenden (Tragbaren) und Schadenlosen in Begrenzung bleibe (529 Millionen).
6) Und habt ihr Waisen, dann gebt ihnen ihren Besitz, wie er ihnen gehört, und vertauscht nicht Gutes mit Schlechtem, und zehrt (stehlt) nicht von ihrem Besitz zusammen, um es mit dem eurigen zu vermengen, denn solches Tun ist des Unrechts und abscheulich und zeichnet euch als Ungerechte (Verantwortungslose) und Unrechtschaffene (Gewissenlose), wenn ihr es tut.
7) Fürchtet ihr, den Waisen nicht gerecht zu werden und falsch gegen sie zu handeln, dann lernt aus den Ge- setzen und Geboten der Quelle der Liebe (Schöpfung) und aus der Wahrheitslehre der wahrlichen Propheten, welchen Weg ihr gehen und welches Handeln ihr anwenden sollt, um den Waisen gerecht zu werden; und sind da Waisen, die von Bündnisleuten (Ehepaar) oder von einem Weib oder Mann allein als eigen (adoptiert) genommen werden können, dann ist das des Rechtens, wenn die Kinder des Rechtens mit allem Notwendigen versorgt und angewiesen (erzogen) werden können, was durch die Obrigkeit ausgefragt (überprüft) werden soll; sind da aber Halbwaisen, ohne Vater oder Mutter, dann seid edel und nehmt die Halbwaisen als eigen, wenn ihr ein Bündnis (Ehe) mit der Mutter oder dem Vater eingeht, auf dass die Kinder in Liebe einen wahr- lichen Vater oder eine wahrliche Mutter haben; und bindet (ehelicht) ihr die Mutter oder den Vater von Halb - waisen, dann seien euch die Kinder gleichermassen ohne Unterschied, als ob ihr sie selbst gezeugt hättet; wenn ihr aber fürchten müsst, dass ihr unbillig handelt, dann unterlasst sowohl das Bündnis (Eheschliessung) wie auch das Eigennehmen (Adoptieren) der Kinder, denn das ist der einfachste Weg für euch, Unrecht zu ver- meiden.
8) Und habt ihr Waisen, die in Stätten der Waisen (Waisenhäuser) wohnen oder die ihr ihnen Zieheltern (Pflege - eltern) seid und die bei euch aufwachsen und versorgt und angehalten (erzogen) werden, dann behütet sie, bis sie der Jugend entwachsen (erwachsen) sind; und wenn ihr bei ihnen im entwachsenen Alter (Erwachsensein) in gutem Mass Verständigkeit und Schuldigkeit (Verantwortung) in allen Dingen wahrnehmt, dann händigt ihnen ihren Besitz aus, auf dass sie darüber selbst bestimmen; und achtet darauf, dass ihr euch nicht erdreistet, der Waisen Besitz für euch selbst zu beanspruchen; achtet aber auch darauf, dass die Waisen, wenn sie der Jugend entwachsen (erwachsen) sind und an ihren Besitz gelangen, diesen nicht hastig und nicht verschwen- derisch aufzehren; und des Rechtens sei, wenn die Waisen grossen Reichtum von ihren Eltern, deren Eltern (Grosseltern) oder der Gutsage (Patenschaft) erlangen (erben), dann mögen davon zehren nach Billigkeit (Gutheissen/Gerechtigkeit) die Stätte der Waisen oder ihr als Zieheltern (Pflegeeltern); sind aber die Stätte der Waisen oder ihr als Zieheltern wohlhabend an Reichtum, dann ist es des Rechtens, wenn kein Zugreifen auf den Besitz der Waisen erfolgt; und händigt ihr den Waisen ihren Besitz aus, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegen- wart, wobei auch sei, dass das Aushändigen des Besitzes mit einem Gutschreiben (Quittung) festgehalten werde, auf dass es zur Rechenschaft genüge.
9) Fürwahr, wenn ihr den Besitz der Waisen widerrechtlich verzehrt, dann schluckt ihr nur Feuer und Rauch, und ihr verbrennt in flammendem Feuer in eurem Innern, wenn euch eure Ermahnung (Gewissen) zur Rechen- schaft fordert.
10) Und gebt ihr, Mann und Weib, im Bündnis (Ehe) einander freiwillig und gutwillig Gaben des Dankes für dieses und jenes, sei es eine Umarmung, eine Blume, eine Liebkosung oder sonst etwas, das von Dank und Liebe und Achtung zeugt; teilt im Bündnis (Ehe) alles aus freien Stücken unter euch und geniesst alles als Bekömmliches und Erfreuliches in gegenseitiger Zuneigung.
11) Und habt ihr unter euch Vernunftlose (Sinnesverwirrte/Schwachsinnige), dann sollt ihr sie nicht verbinden (ehelichen) lassen, noch sollt ihr selbst euch mit ihnen im Bündnis (Ehe) zusammenschliessen; und seid ihr die Bewahrer (Behüter) der Vernunftlosen (Sinnesverwirrte/Schwachsinnige), dann anvertraut ihnen nicht euer Gut und Vermögen zu ihrem Unterhalt, sondern nährt sie damit und kleidet sie und redet mit freundlichen Worten mit ihnen, wie ihr ihnen auch mit Ratschlag und Tat hilfreich sein sollt.
12) Sowohl dem Mann wie auch dem Weib gebührt ein bestimmter Anteil von dem, was Eltern und nahe An- verwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel, ausgerichtet nach dem, wie es durch die Hinterlassenden (Erblasser) in einer Schrift der Überlassung (Testament) zugewiesen wurde; die gerechte (statthafte) Regel zur Aufteilung der Hinterlassenschaft sei die, dass bei einem Bündnis (Ehe) das hinterlassene Weib oder der hinter- lassene Mann zwei Teile (2/3) von allem Hab und Gut und vom gesamten Vermögen und Reichtum erhalte, während der andere Teil (1/3) zu gleichen Anteilen den hinterlassenen Kindern zukommen soll; scheiden Vater und Mutter aus dem Leben, dann soll deren gesamte Hinterlassenschaft zu gleichen Anteilen den Nachkom- men zufallen, und sind Nachkommen aus vorgegangenen Bündnissen (erster Ehe, zweiter Ehe usw.), dann sollen sie zu gleichen Anteilen mit den Nachkommen aus dem letzten Bündnis (Ehe) an der Hinterlassenschaft von jenem Bündnisteil (Ehepartner) berechtigt sein, der ihr Elternteil (Mutter oder Vater) ist.
13) Ist eine Hinterlassenschaft (Erbe) zu verteilen, dann sei es des Rechtens, dass aus dieser, wenn Schulden und anderes bestehen, zuerst diese abgegolten werden, ehe eine Verteilung der Hinterlassenschaft erfolgt; und wisst, dass euer Weib oder euer Mann, wie auch eure Väter, Mütter und Kinder euch immer am nächsten stehen, wes- halb diese Festsetzung der Hinterlassenschaft in dieser Weise gegeben sei, auf dass Billigkeit (Gerechtigkeit) und Gleichheit bewahrt werde unter allen.
14) Stehen aber ein Mann und ein Weib in einem Bündnis (Ehe) und haben keine Kinder, und stirbt das Weib oder der Mann, dann gehöre die ganze Hinterlassenschaft dem hinterbleibenden Teil (Mann oder Weib); und sterben Bündnislose (Ehelose) oder Hinterbliebene (Familie), und haben sie keine Kinder, dann falle ihre gesamte Hinter- lassenschaft zu je gleichen Anteilen ihren Geschwistern zu; und sind auch keine solchen, dann treten die nächsten Anverwandten an ihre Stelle; und sterben Kinder, Söhne und Töchter, die keine eigene Familie haben, dann falle deren gesamte Hinterlassenschaft ihren Eltern zu, oder in jedem Fall die Hälfte der gesamten Hinterlassen- schaft, wenn eine Schrift der Überlassung (Testament) eine andere Verwendung für die andere Hälfte bestimmt.
15) Und sterben Geschwister, wenn beide Elternteile schon gestorben sind, und stehen keine der Geschwister in einem Bündnis (Ehe), und haben sie alle keine Nachkommen, dann erhalten alle zu gleichen Anteilen die gesamte Hinterlassenschaft der Verstorbenen, jedoch mindestens die Hälfte der gesamten Hinterlassenschaft, wenn eine Schrift der Überlassung (Testament) über die andere Hälfte etwas anderes bestimmt.
16) Und es sei um der Gleichheit und um der Billigkeit (Gerechtigkeit) willen nicht erlaubt, aus irgendwelchen Gründen, wie sie auch immer sein mögen, Berechtigte (Erbberechtigte) von Hinterlassenschaften durch eine Schrift der Überlassung (Testament) zu benachteiligen oder von der Hinterlassenschaft auszuschliessen.
17) Und es sei verordnet für eure Kinder, dass weibliche und männliche Kinder vom Hab und Gut und dem Reichtum der Hinterlassenden (Erblasser), Mutter oder Vater, gleiche Anteile erhalten, so nicht dem einen mehr zugesprochen sei als dem andern, auf dass Gleichheit und Billigkeit (Gerechtigkeit) gegeben sei und weder die weibliche noch die männliche Nachkommenschaft bevorzugt sei.
18) Und sind andere Verwandte und Arme oder Waisen zugegen bei der Teilung der Hinterlassenschaft (Erb- teilung), und sind diese darin nicht bedacht, dann gebt ihnen etwas davon ab, was ihr als Nachrückung (Erb- gut) erhaltet, und redet in Güte und mit freundlichen Worten mit ihnen; erhaltet ihr aber Hinterlassenschaft, dann sollt ihr nicht darum untereinander in Streit verfallen, denn es soll des Rechtens sein, dass jeder von euch mit dem Anteil zufrieden sei, der ihm vom Hinterlassenden (Erblasser) zugedacht wird.
19) Und jene unter euch, die ihr selbst keine Hinterlassenschaft zurücklassen könnt, wenn ihr aus dem Leben scheidet, ihr sollt euch nicht fürchten und nicht besorgt sein darum, denn es gereicht nicht zur Schande und verhindert manchen Streit.
20) Dies sind aus den Geboten der Gleichheit und Billigkeit (Gerechtigkeit) erstandene Richtschnüre (Richtlinien) und gesetzte Schranken, auf dass rundum Gleichheit und Billigkeit (Gerechtigkeit), jedoch keine Benachteili- gung herrsche, und dass kein Streit und kein Groll wie auch keine Eifersucht und keine Rachehandlungen unter Berechtigten (Erbberechtigten) von Hinterbliebenen (Familie) entstehen.
21) Wer jedoch diese Gebote der Ordnung und Rechenschaft übertritt, schafft sowohl in sich Unheil wie auch rund- um bei all denen, welche daran beteiligt sind, also Schmählichkeiten (Verächtlichkeit/Schande/Erniedrigung/ Entehrung) nicht ausbleiben werden.
22) Und wenn ein Mann oder ein Weib von euch Züchtigung (Vergewaltigung) begeht, indem Kinder oder ein Weib oder ein Mann am Geschlechtsorgan geschändet (missbraucht/vergewaltigt) wird, dann ruft Zeugen auf und bietet die Gerichtsbarkeit auf, auf dass die Fehlbaren durch eine Ahndung einer Massnahmevollziehung ein- geordnet und entmannt oder entweibt (aus der Gesellschaft und vom anderen Geschlecht ausgeschlossen) werden für eine angemessene Zeit.
23) Und wenn zwei Weiber unter euch oder ein Mann und ein Mann zueinander eingehen (sich geschlechtlich ver- einen), dann seien sie nicht zu bestrafen, denn ein Weib und ein Weib in geschlechtlichem Eingehen (geschlecht- liche Vereinigung) ist gegeben durch die Gesetze des Aussehens (Natur), auf dass sie sich selbst begatten können, wenn die Not es fordert; wenn Mann und Mann jedoch zueinander geschlechtlich eingehen, dann ist es wider das Gesetz des Aussehens (Natur) in der Weise (widernatürlich), dass sie sich nicht fruchtbar zur Nachkommenschaftszeugung begatten können, doch liegt es im Gesetz des Aussehens (Natur), dass das geschlechtliche Eingehen (geschlechtliche Vereinigung) von Mann und Mann natürlich ist (widernatürliche Natürlichkeit) und nur der Liebe und der geschlechtlichen Genügsamkeit (Befriedigung) dienlich ist; also begehen weder Mann und Mann noch Weib und Weib ein Unrecht, wenn sie geschlechtlich zueinander eingehen (sich geschlechtlich vereinen), so sie nicht Strafe auf sich laden, nicht bereuen und sich nicht bessern müssen, also ihnen auch nicht ein Ausweg aus ihrer Neigung (Veranlagung) eröffnet werden muss, so sie in Frieden leben sollen als Andersgeartete im Geschlechtlichen (Lesben/Homosexuelle) unter denen, die ihre Geschlechtlichkeit zwischen Mann und Weib ausüben.
24) Wahrlich, harte Ahndung und Reue für irgendwelches Tun sind nur dort von Güte, wenn wissentlich (bewusst) etwas Böses getan wird; wird unwissentlich etwas Böses getan und gegen ein Gesetz oder ein Gebot verstos- sen, dann sei Nachsicht angebracht und die Ahndung derart ausgerichtet, dass eine milde Angemessenheit gegeben wird.
25) Nicht angenommen werden kann Reue von jenen, welche in ihrem bösen Tun fortfahren, denn sie geben die Reue nur zum Schein und gedenken nicht, ihr böses Tun zu beenden, weshalb sie einer harten Ahndung an einem Massnahmeerfüllungsort (abgelegener Ort oder abgelegene Insel) für eine bestimmte Zeit zur wahr - lichen Reue eingeordnet sein sollen, auf dass sie der Reue ehrlich zugetan werden und ihr böses Tun been- den.
26) Ihr unter euch, Mann und Weib, die ihr der Wahrheit, der Billigkeit (Gerechtigkeit) und der Rechenschaft ein- ander im Bündnis (Ehe) zugetan seid, es ist euch nicht erlaubt, gegen den Willen des anderen euch dessen Hab und Gut und Reichtum anzueignen, noch sollt ihr die Güter und den Reichtum des anderen widerrechtlich zurückhalten oder einen Teil davon wegnehmen; und was ihr einander gegeben habt, das sollt ihr nicht zurückfordern, auch dann nicht, wenn ihr durch Schändlichkeit (Schlechtigkeit) geharmt werdet oder wenn ihr euer Bündnis auflöst, denn ein Angebinde (Geschenk) wird gegeben in gutem Gedenken, das, zu seiner Zeit gegeben, seinen Wert hat und nicht zurückgenommen werden kann, also ein Zurückfordern gleichsam einer Dieberei ist.
27) Fühlt ihr in euch Unmut oder Widerwillen (Abneigung) gegen den Bündnisgefährten, gegen Mann oder Weib, dann bedenkt auch dessen, was Gutes vom andern gegeben und was von eurer Seite im Guten und Schlechten gegeben ist, auf dass ihr beide Seiten zur Beurteilung legt (betrachtet/bedenkt), um einen wahr- lich gerechten (angemessenen) Schiedsspruch (Entscheidung) zu treffen und in anständiger Weise zu handeln.
28) Und wenn ihr, Weib und Mann, einander bereits zum Bündnis (Ehe) gelobt (versprochen/verlobt) habt und geht doch wieder eure eigenen Wege (Trennung/Auflösung des Verlöbnisses), und habt ihr einander bereits Schätze (Kleinode/Besitztümer/Geschenke) gegeben, dann nehmt nichts davon zurück, denn ein Angebinde (Geschenk) wird gegeben in gutem Gedenken, das, zu seiner Zeit gegeben, seinen Wert hat und nicht zurück- genommen werden kann, also ein Zurückfordern gleichsam einer Dieberei ist.
29) Gegebene Angebinde (Geschenke) sollen allzeit und in jedem Fall Angebinde (Geschenk) bleiben und nie zurückgefordert werden, es sei denn, dass der, der Angebinde (Geschenke) zurückfordert, sich selbst der Lüge zeiht (beschuldigt).
30) Wahrlich, ihr könnt auch dann nicht voneinander Angebinde (Geschenke) zurücknehmen, wenn ihr miteinan- der allein (im Beischlaf vereint) gewesen seid; ob ihr nun in einem festen Bund (Ehe) oder nur in vertraulicher Einigkeit (Sympathie) einander beigewohnt (beigeschlafen) habt.
31) Und es ist des Rechtens, wenn ihr nicht in einem Bündnis (Ehe) seid, dass ihr in vertraulicher Einigkeit (Sympa- thie) einander beiwohnt (beischlaft), wenn ihr noch unbeweibt und unbemannt (alleinstehend) und ihr der Jugend entwachsen (erwachsen) seid, doch sei es dabei gegeben, dass eine berührbare Gefährtenschaft (offene Freundschaft) besteht, nicht jedoch eine wilde Ungeordnetheit (wildes Durcheinander) mit abwechselnden Beiwohnenden (Beischlafenden); steht ihr aber in einem Gelöbnis (Verlobung) für ein zu schliessendes Bündnis (Ehe) mit einem anderen Mann oder Weib, dann sei es des Unrechtens, wenn ihr anderen beiwohnt (bei- schlaft); und es ist nicht des Rechtens, wenn ihr einander beiwohnt (beischlaft), wenn ihr zueinander in unbe- rührbarer Gefährtenschaft (platonische Freundschaft) steht.
32) Und es ist des Rechtens, dass das Weib nur einen Mann habe, denn es kann nur durch einen allein einer Zeugung (Befruchtung) für Nachkommenschaft zugeordnet sein; ein Mann aber möge drei Weiber haben, denn er vermag mehrere Zeugungen (Befruchtungen) bei mehreren Weibern vorzunehmen, doch ist gegeben, dass er allen Weibern in allen Dingen und in der Versorgung und in der Gleichstellung gerecht zu werden ver- mag; und hat ein Mann mehrere Weiber, dann gelte mit jeder ein Bündnis (Ehe), in das die anderen Weiber auch eingeschlossen seien und daran teilhaben.
33) Und es ist nicht des Rechtens, wenn im Bündnis (Ehe) Vereinte, Mann wie Weib, ausserhalb ihres Bündnisses (Ehe) einem anderen Mann oder Weib beiwohnen (beischlafen), die nicht im Bündnis eingeschlossen sind, denn das ist ein Bruch des Bündnisses (Ehe) und soll durch die Gerichtsbarkeit geahndet werden mit einer Massnahmevollziehung an einem Massnahmevollziehungsort (abgelegener Ort/einsame Insel) auf bestimmte Zeit.
34) Und es ist nicht des Rechtens und bedeutet Blutschande (Inzest/Inzucht), ein Bündnis (Ehe) einzugehen mit einem Weib, das mit eurem Vater oder Vorvater (Grossvater) vertraut (verheiratet) war; also ist es aber nicht des Rechtens und bedeutet Blutschande (Inzest/Inzucht), ein Bündnis (Ehe) einzugehen mit einem Mann, der mit eurer Mutter oder Vormutter (Grossmutter) vertraut (verheiratet) war; und es soll, so solches geschieht, harte Ahndung durch die Gerichtsbarkeit erfolgen.
35) Und es ist nicht des Rechtens und bedeutet Blutschande (Inzest/Inzucht), wenn Vater oder Mutter mit ihren Söhnen oder Töchtern ein Bündnis (Ehe) eingehen oder ihnen beiwohnen (beischlafen); und es soll, so solches geschieht, harte Ahndung durch die Gerichtsbarkeit erfolgen.
36) Und es ist nicht des Rechtens und bedeutet Blutschande (Inzest/Inzucht), eurem Vater oder eurer Mutter bei- zuwohnen (beizuschlafen), also harte Ahndung durch die Gerichtsbarkeit erfolgen soll, wenn solches getan (vollzogen) wird.
37) Und es ist nicht des Rechtens und bedeutet Blutschande (Inzest/Inzucht), wenn Geschwister untereinander Bündnisse (Ehen) eingehen oder einander beiwohnen (beischlafen), also harte Ahndung durch die Gerichts- barkeit erfolge, wenn solches getan (vollzogen) wird.
38) Also sind dem Mann und dem Weib unerlaubt (verboten) für ein Bündnis (Ehe) oder Beiwohnen (Beischlaf) ihre Mütter und Väter, ihre Töchter und Söhne und deren Töchter und Söhne; und es seien ihnen unerlaubt (verboten) ihre Schwestern und Brüder wie auch die Brudertöchter und Brudersöhne, die Schwestertöchter und Schwestersöhne; und also gelte das auch für die Söhne und Töchter der Brudertöchter und Brudersöhne wie auch für die Kinder der Schwestertöchter und der Schwestersöhne; so ihnen Schutz gewährt sei bis ins dritte Glied, auf dass keine Blutschande (Inzest/Inzucht) entstehe.
39) Und es ist nicht des Rechtens, also es nicht sein soll, dass zuverwandte Mütter und Väter (Stiefvater/Stief- mutter und Adoptivvater/Adoptivmutter) den zuverwandten Kindern (Stiefkinder und Adoptivkinder) beiwoh- nen (beischlafen), so aber solches doch geschieht, soll harte Ahndung durch die Gerichtsbarkeit erfolgen; sind zugewandte Kinder (Stiefkinder), die nicht als eigene (adoptiert) genommen werden, so gelte zu ihrem Schutz ihr Alter bis zu der Zeit, da sie aus der Jugend entwachsen (erwachsen) sind, wonach sie in den Stand eines Bündnisses (Ehe) durch den zugewandten Vater (Stiefvater) oder durch die zugewandte Mutter (Stiefmutter) gehoben werden können, wenn es dem Willen der Kinder und des Vaters und der Mutter entspricht.
40) Es ist jedoch des Rechtens, wenn ein Mann gleichzeitig mehrere Weiber, die Schwestern sind, in einem Bünd- nis (Ehe) an seinen Herd (Haus) führt.
41) Und nicht des Rechtens ist es, einzugehen (beizuschlafen) zu Mann oder Weib, wenn diese in einem anderen Bündnis (Ehe) einem anderen Mann oder Weib angetraut sind.
42) Und es sei des Rechtens und euch erlaubt, so ihr nicht verbündet (verheiratet) seid, mit allen euren Mitteln der Ehrsamkeit und in edler Weise einen Mann oder ein Weib zu suchen, wenn ihr keine Unzucht begeht und ihr mit dem Mann oder Weib ein Bündnis (Ehe) eingeht und ein Geschlecht (Familie) gründet; und es ist des Rech- tens und erlaubt, dass nicht nur Mann und Weib ein Geschlecht (Familie) gründen, sondern auch Weib und Weib und Mann und Mann, denen es auch erlaubt sei, Waisenkinder an eigener Statt (durch Adoption) anzu- nehmen, auf dass ihr Zweig (Familienname) weitergetragen werde.
43) Und für die Freuden, die ihr als Mann und Weib voneinander erhaltet, sollt ihr einander die Gabe der wahr - lichen Liebe geben, auf dass ihr euch ständig vertragt und einander gut seid.
44) Und es soll für euch keine Schande in irgend etwas liegen, worüber ihr euch gegenseitig einigt, sei es in eurer Vereinigung (Beischlaf) oder in euren ausgeklügelten Geschicken (Praktiken) dabei, denn nichts sei euch uner- laubt (verboten) darin, was auch immer ihr im Einverständnis miteinander zu euren Freuden und zu eurer Erquickung tut.
45) Und wer von euch es sich nicht leisten kann oder es nicht will, ein beglaubigtes Bündnis (amtlich, obrigkeit- lich beglaubigt) zu schliessen, so sei es euch des Rechtens, ein geltendes Bündnis (Ehe) ohne obrigkeitlichen Beweis (Beglaubigung) einzugehen und alle gleichen Rechte zu haben wie jene, welche einen Beweis der Obrigkeit haben; also gelte das auch für Bündnisse (Ehen) zwischen Weib und Weib und Mann und Mann.
46) Und es ist nicht des Rechtens, einen Mann oder ein Weib in ein Bündnis zu zwingen, aus welchen Gründen auch immer; doch soll dafür harte Ahndung sein durch die Gerichtsbarkeit, wenn dem zuwidergehandelt wird.
47) Und werdet ihr der Geilheit und Unzucht (sexuelle Schuld) und der Buhlerei (Hurerei) schuldig, wenn ihr ein Bündnis (Ehe) eingegangen seid, dann sollt ihr durch die Gerichtsbarkeit harter Ahndung eingeordnet werden, wie diese vorgeschrieben sein soll durch eine Massnahmevollziehung; also soll das auch gelten für jene unter euch, welche ihr euch auch nur des Anlaufes (Versuches) schuldig macht, auf dass ihr euch vor dem unrechten Tun fürchtet und zurückhaltet, weil das besser für euch ist.
48) Also sei es des Rechtens, wenn ihr euch durch ein Bündnis (Ehe) zur Treue verpflichtet habt, dass ihr keine Unzucht (sexuelle Schuld) auf euch ladet und keine Buhlerei (Hurerei) treibt und euch nicht insgeheim Lieb- haber nehmt, weder einen Mann noch ein Weib.
49) Und erachtet nicht aus reiner Lustbarkeit (sexuellem Drang) und Lüsternheit (Gier) einem Mann oder Weib die Reinheit (Keuschheit/Unschuld) zu nehmen, auf dass ihr euer Gelüst (Begierde) erfüllen und unter Euresgleichen (Menschen) eurer Grosssprecherei Fülle (Genüge) tun könnt.
50) Und erniedrigt euch nicht durch Geilheit und Unzucht (sexuelle Schuld) und Buhlerei (Hurerei), indem ihr aus Berauschung (Begierde) dem Beiwohnen (Beischlaf) verfallt oder Besitz und Buhlenlohn (Hurenlohn) nehmt.
51) Und es ist euch geboten, die Rechte der Euresgleichen (Menschen) zu wahren, auf dass ihnen alles zugestan- den wird, was ihnen gehört, also auch die Freiheit, so Sklaverei, wie auch sonstiger Handel mit Euresgleichen (Menschen), und Knechtschaft und auch Leibeigenheit wider alle Rechte verstossen und verwerflich wie auch unerlaubt (verboten) sind; ihr alle sollt euch in Güte und Liebe Euresgleichen (Mitmenschen) zuwenden und sie nicht harmen in irgendeiner Weise.
52) Ihr sollt euch und Euresgleichen (Mitmenschen) eure Bürde des Daseins erleichtern, denn ihr seid schwach durch euer Unwissen um die Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) und ihre Gesetze und Gebote, also ihr euch und Euresgleichen (Menschen) Erleichterung schaffen sollt, indem ihr euch der Wahrheitslehre zuwendet, der Lehre der Wahrheit, der Lehre des Geistes, der Lehre des Lebens, auf dass es euch wohl ergehen möge.
53) Zehrt (verschleisst) nicht mit unerlaubten (verbotenen) Mitteln (Betrug/Diebstahl) euren Besitz untereinander auf; erlangt (verdient) alles mit ehrlichem Handel und in gegenseitigem Einverständnis.
54) Und seid achtbar (ehrlich) und rechtschaffen (gewissenhaft) zu euch selbst, also ihr nicht an eurem Leib (Kör- per) und Leben freveln sollt und euch nicht selbst tötet (mordet) wie auch nicht durch Meuchelmörder töten (morden) lasst; und tötet (mordet) nicht um den Besitz eines anderen willen; und raubt nicht jene aus, welche einhergehen (Wanderer/Kaufleute usw.) oder ihren Reichtum auf sich tragen oder im Haus (daheim) aufbe- wahren; doch wer trotzdem in Frevelhaftigkeit und Unbilligkeit (Ungerechtigkeit) wider dieses Gesetz verstösst, soll in harter Ahndung entmannt oder entweibt (aus der Gesellschaft ausgeschlossen und geschlechtlich ge- trennt) werden und auf bestimmte Zeit ausgesetzt sein durch ein Verweilen an einem Massnahmevollzie- hungsort (abgelegener Ort/einsame Insel) unter seinesgleichen und in Trennung der Geschlechter (nur Männer oder nur Frauen), auf dass sie das Feuer der Ermahnung (Gewissen) in sich spüren und rechten Sinnes werden.
55) Haltet ihr euch von den geringen und von den schweren euch unerlaubten (verbotenen) Dingen fern, und haltet ihr euch an die Gesetze und Gebote, die in gerechter (verantwortungsvoller) Weise zum Wohl und zum Schutz des Lebens aller gegeben sind, dann werdet ihr zur Liebe unter allen beitragen wie auch zum Frieden, zur Freiheit und zur Gleichstimmung (Harmonie).
56) Und begehrt nicht nach dem, was andere auszeichnet oder was andere erschaffen haben, wie ihr auch nicht nach des anderen Besitz begehren sollt; was ihr haben wollt, sollt ihr aus eigener Kraft in Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit) erschaffen, so jeder Mann seinen Anteil haben soll nach seinem Verdienst, und so jedes Weib seinen Anteil haben soll nach seinem Verdienst; seid nicht missgünstig nach dem, was andere mehr haben als ihr, auf dass ihr nicht zu Verlästerern (Verleumdern) an ihnen und nicht zu Dieben, zu Betrügern und zu Schächern (Verbrechern) werdet, wenn ihr euch erdreistet, sie zu schmähen, sie zu bestehlen, zu betrügen oder auszurauben.
57) Bedenkt, jedem ist immer alles gegeben nach seinem Verdienst, und so soll es auch sein in einem Bund (Vertrag), wenn ihr einen miteinander geschlossen habt, auf dass nicht der eine nachteilig und der andere vor- teilig (Vorteil haben) werde, also alles stets so geregelt sei, dass beide Beteiligten gleiche Anteile und Rechte erhalten, auf dass der eine nicht mehr habe als der andere; und schliesst ihr einen Bund (Vertrag) für einen Handel, dann sei er so gehalten, dass der, welcher der Geber (Verkäufer) ist, nicht den Nehmenden (Käufer) übervorteile und dieser seiner Verpflichtung zum (gegenüber dem) Geber (Verkäufer) nicht müssig (nicht un- tätig) werde.
58) Und in Verantwortung für alle Dinge steht ihr sowohl als Mann wie auch als Weib, und so sei es auch des Rechtens in dieser Weise gehalten, wenn ihr in einem Bündnis (Ehe) einhergeht, wie aber auch, wenn ihr noch unbemannt und unbeweibt (unverheiratet) seid; also tragt ihr in einem Bündnis (Ehe) wie auch im Unvermählt- sein die umfängliche Verantwortung für alles und jedes, was ihr auch immer tut; und im Bündnis (Ehe) sei so- wohl das Weib wie auch der Mann in die umfängliche Verantwortung für das Geschlecht (Familie) und also die Nachkommenschaft und für den Herd (Haushalt) und den Besitz und Reichtum eingesetzt; und wird alles gemeinsam geführt und geschaffen, dann gebührt aller Besitz und Reichtum gemeinsam, doch geht das Bündnis auseinander, dann gebührt alles gemeinsam Erschaffene jedem, Mann und Weib, zu gleichen An- teilen; wird vom Mann oder Weib eigener Besitz und Reichtum ins Bündnis (Ehe) eingebracht, dann gelte jeder Besitz und Reichtum angemessen (gemäss) dem, wer ihn als eigene Bescheidung (mitgebrachtes Gut) mitge- bracht hat, was auch so bleibe, wenn das Bündnis (Ehe) aufgelöst wird; weder Mann noch Weib soll in der Verantwortung und Führung des Geschlechts (Familie) und der Nachkommenschaft und dem Herd (Haushalt) vorgezogen sein, denn deren Führung und Erhalt und die Versorgung liegt in der Verantwortlichkeit beider, doch soll es sein, dass der klügere Teil, Mann oder Weib, mehr Verantwortung trage als der weniger kluge Teil; und also sei es des Rechtens, dass sowohl der Mann wie auch das Weib einander in Verantwortlichkeit gehor- sam sind und ihre gemeinsamen Geheimnisse des Bündnisses (Ehe) nach aussen wahren und also nicht mit Eindringenden (Dritten) darüber reden, auf dass die Vertrautheit der Einigkeit der Bündnisgefährten (Ehe - partner) gewahrt bleibe; ist aber von einem Bündnisgefährten (Ehepartner) Widerspenstigkeit oder Laster oder Sucht gegeben, auf dass das Bündnis (Ehe) und die Führung des Geschlechts (Familie) und die Versorgung der Nachkommen und der Erhalt des Herdes (Haushalt) Schaden leiden, dann soll durch die Gerichtsbarkeit eine Erwählung (Beschluss) ergehen zur Anordnung (Massregelung), dass die Widerspenstigkeit, das Laster oder die Sucht bekämpft und aufgelöst werden; und wenn der widerspenstige Teil gehorcht und während eines Jahres nachweist, dass das Übel behoben ist, dann soll kein weiterer Weg wider ihn gesucht werden; ergibt sich jedoch nach einem Jahr, dass der Erwählung (Beschluss) und der Anordnung (Massregelung) zuwiderge- handelt wird, dann soll eine Ahndung durch die Gerichtsbarkeit erfolgen, auf dass an einem Massnahme- erfüllungsort (abgelegene Landstriche oder Inseln) eine Zeit von zwei Jahren zum Beikommen (Heilung/Gene- sung) verbracht werde; bringt die Massnahmeerfüllung (Ahndung durch Aussonderung aus der Gesellschaft für eine bestimmte Zeit) keinen Nutzen (Erfolg), dann soll eine Auflösung des Bündnisses (Ehe) erfolgen, auf dass der Schaden und die Zerstörung des Geschlechts (Familie) nicht weiter um sich greife.
59) Und entsteht zwischen Mann und Weib im Bündnis (Ehe) ein Zerwürfnis, dann bestellt einen Schiedsrichter je aus der Sippe des Mannes und des Weibes, auf dass eine Aussöhnung erwogen werde, die zwischen Mann und Weib bewerkstelligt werde, auf dass Frieden und Eintracht (Harmonie) unter ihnen herrsche; kommt aber keine Aussöhnung zustande und geht das Zerwürfnis weiter, dann führt es zur Verderbnis (Zerrüttung) des Bündnisses (Ehe), also dieses nach einem Jahr nach dem Begehr der Aussöhnung aufgelöst werden und dem Mann und dem Weib je ein Scheidebrief gegeben sein soll.
60) Richtet euch in allen Dingen nach der wahrlichen Billigkeit (Gerechtigkeit) und setzt ihr nicht Unrechtes an die Seite, so ihr auch tun sollt in der Weise, dass ihr Güte und Milde erweist für eure Eltern und Voreltern (Gross- eltern) wie auch für eure Geschwister und Anverwandten, für eure geradewegs (direkten) Nachbarn und jene, welche euch Fremde sind, also sollt ihr aber in gleicher Weise tun für die Armen und Bedürftigen wie auch den Gefährten an eurer Seite und den Wandersleuten, die alle die gleichen Rechte als Euresgleichen (Menschen) besitzen und denen ihr die Rechte gewähren sollt, weil es eure Pflicht gegenüber Euresgleichen (Mitmenschen) ist; seid nicht von Stolz und keine Grosstuer (Grossmäuler/Prahler/Maulhelden) gegenüber Euresgleichen (Mitmenschen), denn wahrlich macht ihr euch als solche unbeliebt und undenkbar (unmöglich), wie ihr auch vereitelt, dass ihr als würdig beachtet (ernst genommen) werdet.
61) Die unter euch, welche ihr geizig seid und Euresgleichen (Mitmenschen) zum Geiz verleitet und im Geiz das verhehlt (verheimlicht), was euch gewährt wurde und was ihr erschaffen und an Reichtum errungen habt, auf dass ihr den Armen und den Bedürftigen nicht geben müsst, was ihnen davon von euch zusteht, dann betrügt ihr auch mit dem Anteil (Steuer), den ihr dem Volk (Staat) zu dessen Erhalt und zu seinem Wirken schuldig seid; dann sollt ihr der Ahndung durch die Gerichtsbarkeit zugeführt werden.
62) Und jene unter euch, welche ihr von eurem Hab und Gut und Reichtum austeilt (spendet), auf dass ihr von den Leuten gesehen und gelobt werdet, ihr sollt wissen, dass nur das Böse und die Gier nach Ansehen euch leiten (führen) und dass die Falschheit (Verschlagenheit) euer Gefährte ist, so euer Lohn nur Übel sein wird.
63) Bedenkt, was euch alles widerfahren wird, wenn ihr dem Geiz verfallen seid und den Armen und Bedürftigen nicht darbringt (spendet) von dem, was euer Besitz und Reichtum ist; wahrlich, ihr werdet in euch weder Froh- sein finden noch Liebe und Frieden, weder Glück noch Gleichstimmung (Harmonie) und wahre Freiheit, weil ihr Gefangene eurer selbst und eures Geizes seid.
64) Wahrlich, es geschieht keinem von euch auch nur ein Stäubchen Gewicht an Unrecht, wenn ihr von Unrecht- schaffenheit (Gewissenlosigkeit) und von Geiz befallen seid und in euch das Feuer der Ermahnung (Gewissen) und der Ungleichstimmung (Disharmonie), wie aber auch das Feuer der Unliebe und Unfreiheit und des Unfriedens lodert; also seid reuig und wendet euch ab von all eurem Übel und vom Unrecht und begeht gute Taten, die ihr immer wieder verdoppelt, auf dass der guten Taten viele Male werden und es euch zu grossem Lohn gereicht.
65) Und bedenkt, dass es euch schlecht ergehen wird und ihr in grosse Schande fallen werdet, wenn ihr vor dem Volke steht und Zeugen herbeigebracht werden und diese euch selbst als Zeugen wider euch selbst und euer unrechtes Tun und wider eure Unrechtschaffenheit (Gewissenlosigkeit) benennen, auf dass ihr in Schmählich- keit (Verächtlichkeit/Unwürdigkeit) vor dem Volk verfallt.
66) Also wird die Schmählichkeit (Verächtlichkeit) des Volkes an einem guten Tag auch jene unter euch treffen, die ihr im Unwissen um die Wahrheitslehre verharrt und die ihr euch gegen die wahrlichen Propheten empört, weil ihr den Priestern und sonstigen Dienern (Handlangern) der Götter und Götzen eure Frömmigkeit (Glauben) schenkt und die Lehre der wahrlichen Propheten lästert und sie um ihrer Lehre willen verlästert (verleumdet) und verfolgt und ihnen nach dem Leben trachtet; und wahrlich, ihr, die ihr solches tut, ihr werdet euch an jenem Tag wünschen, wenn in euch die Erkenntnis der Wahrheit reift und sie euch übermannt, dass doch die Erde über euch geebnet werde, weil dann die tiefsten Dinge der Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) über euch hereinbrechen und ihr in Beschämung im Erdreich versinken möchtet.
67) Naht euch jedoch nicht der Wahrheit in bösem Trachten, wenn ihr nicht bei Sinnen (wenn die Wahrheit ver- leugnet wird) seid, sondern tut es erst, wenn ihr wisst, was ihr in rechtschaffener (gewissenhafter) Weise und in Billigkeit (Gerechtigkeit) wollt, um die Wahrheit zu erfahren; also sei es, dass ihr euch fernhaltet von der Wahrheit, wenn ihr sie verlästern (verleumden) wollt, so ihr euch ihr erst dann zuwendet, wenn euer recht- schaffenes (gewissenhaftes) Sinnen danach steht, denn wahrlich, unrechtschaffenen (gewissenlosen) Sinnes bleibt euch die Wahrheit verschlossen.
68) Und seid ihr unterwegs auf Reisen, Mann oder Weib, dann tut gleichsam wie im eigenen Haus, so ihr euch täglich der Aufrechterhaltung eurer Reinheit (Hygiene) durch Waschen oder Baden hingebt, so oft es die An- gelegenheit (Umstand) erfordert; also gelte das auch für Kranke und Arbeitende im Zustand der Unreinheit, wie auch dann, wenn ihr vom Abtritt (Toilette) kommt; und also sei euch geboten, euch mit einer Waschung oder mit einem Bad zu reinigen, wenn ihr einander beigewohnt (beigeschlafen) habt; und befreit eure Scham vom Haar, Mann und Weib, um eurer Reinheit (Hygiene) und Gesundheit willen und auf dass sich kein Unge- ziefer darin einniste; schändet (beschneidet) jedoch nicht euer Geschlechtsorgan, auf dass es um der Ganzheit willen im Zustand des Aussehens (Natur) belassen und nur dann verändert (beschnitten) werde, wenn es allein die Not der Gesundheit (medizinisch-chirurgische Massnahme) erfordert; und findet ihr kein Wasser, auf dass ihr euch damit reinigt, dann behändigt (nehmt) geeignete Gewebe (Tücher) und reibt euch damit zur Reinlichkeit.
69) Hört nicht auf die falschen Propheten, nicht auf die Priester und Diener (Handlanger) der Götter und Götzen, die euch falsche Lehren und Bindungen (Religionen/Glauben) bringen und falsche Gehalte (Formen) des Gebarens (Verhaltens) wie auch falsches und irres Brauchtum (Rituale), auf dass ihr es euch erkauft (annehmt) im Irrtum und vom Weg der wahrlichen Wahrheitslehre und also von der Lehre des Quells des Lebens (Schöp- fung) abirrt, um im Feuer der Unwahrheit und des Irrtums zu verbrennen.
70) Seid nicht jene unter euch, welche ihr die Worte der Wahrheit aus ihren richtigen Stellungen (in ihrer wahren Form) verdreht (verfälscht), denn wahrlich, ihr hört die Worte der Wahrheit, doch ihr folgt ihnen nicht; ihr hört die Worte der Wahrheit, doch ohne dass ihr sie wirklich hört, und ihr verbergt mit euren Zungen (Worten und Lügen), was wirklich in euch ist an Unwahrheit und Unwissen, und ihr versucht, die Wahrheitslehre der Propheten und die Wahrheit der Erzeugung (Schöpfung) zu verlästern (verleumden); und wahrlich, es wäre euch besser und aufrechter, euch der Wahrheit zuzuwenden und ihr zu gehorchen, auf dass ihr euch nicht selbst verflucht um eures Unwissens und eurer Verlästerung (Verleumdung) willen.
71) Ihr, die ihr die Lehre der Wahrheit hört, die euch durch die Lehre der Propheten gebracht wird, bemüht euch, die Lehre zu erfassen (verstehen) und sie zu erfüllen, wie es schon vor euch geschehen ist durch jene, welche sich der Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) zugewandt haben; also vernichtet nicht die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens und verfolgt nicht die wahrlichen Propheten und zeiht (bezichtigt) sie nicht der Lüge, der Täuschung und der Unredlichkeit, auf dass ihr euch nicht selbst auf den Rücken legt (betrügt) und euch nicht selbst verflucht.
72) Wahrlich, es kann euch nicht zum Guten gereichen, wenn ihr der Wahrheitslehre fremd bleibt und wenn ihr der Quelle der Weisheit (Schöpfung) Götter und Götzen sowie Priester und sonstige Götterdiener und Götzen - diener zur Seite stellt; und wer der Quelle der Weisheit (Schöpfung) Götter und Götzen zur Seite stellt, der hat wahrhaftig in sich selbst Unheil ersonnen.
73) Bedenkt deren, welche sich rein und wahrhaftig in der Wahrheit erachten, weil sie im Glauben an einen von Euresgleichen (Menschen) erdichteten (erfundenen) Gott oder Götzen gefangen sind und den Priestern und Götterdienern und Götzendienern ihr Ohr leihen und dadurch den Weg der Wahrheit verfehlen, um in Hass und Eifersucht, in Begierden (Lastern/Lüsternheiten/ Süchten/Trieben) und Rachsucht wie auch im Wahn der Vergeltung und der Strafe zu leben und um Schlachten (Kriege) zu führen, in mancherlei Weise zu töten und alles Böse und Üble zu tun, im Glauben, dass es des Rechtens sei, wie euch die falschen Propheten und Priester eures Glaubens und eurer Bindung (Religion) lehren, obwohl es böses Unrecht und wider die Wahrheit und wider die Billigkeit (Gerechtigkeit) des Lebens ist; die Wahrheit der Erzeugung (Schöpfung) aber und deren Gesetze und Gebote, sie kennen kein Quentchen Unrecht, unter dem ihr und Euresgleichen (Mitmenschen) leiden sollt.
74) Schaut auf jene, auf dass ihr sie offenkundig als falsche Propheten und als Priester und sonstige Diener (Hand- langer) für erdichtete (erfundene) Götter und Götzen erkennt und ihr ihnen nicht euer Ohr schenkt, welche Lügen und Verlästerungen (Verleumdungen) wider die Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) und wider die wahr- lichen Propheten und wider die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens erfinden.
75) Wisst um alle jene und erkennt sie, welche die Wahrheitslehre empfangen und trotzdem an schlimme Un- wahrheiten glauben und den Frevlern (Verantwortungslosen) an der Wahrheit folgen, die da sind falsche Propheten, falsche Lehrer und Priester und sonstige Götterdiener und Götzendiener, die euch belügen und behaupten, dass ihr als Gläubige ihrer falschen Lehren besser geleitet wärt, doch wahrlich, sie verlästern (ver- leumden) die Wahrheit, so ihr durch sie irregeführt werdet und keine wahrheitliche Helfer unter ihnen findet.
76) Die euch mit falschen Lehren irreführen, sie haben keinen Anteil an der wahrlichen Wahrheit der Urkraft (Schöpfung), und also vermögen sie nicht einmal so viel wie die Rille in einem Samenkorn von der Wahrheit und von den Gesetzen und Geboten der Urkraft (Schöpfung) abzugeben (zu erklären).
77) Wahrlich, nur die Ungerechten (Verantwortungslosen) und Unrechtschaffenen (Gewissenlosen) und also die Unwissenden in der Wahrheit beneiden jene unter euch um die Huld (Güte), die ihr durch das Erlernen und Befolgen der Wahrheit gewinnt; nun wohl, sie könnten die Huld (Güte) gleichermassen gewinnen, denn die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens und all die Weisheit daraus ist ihnen gleicher- massen gegeben wie euch, und würden sie die Lehre befolgen, dann gewönnen sie in sich selbst ein mächtiges Reich an Wissen und Weisheit, an Liebe und Wahrheit wie auch an Frieden und Freiheit und Gleichstimmung (Harmonie).
78) Einige unter euch wissen um die wahrliche Wahrheit der Quelle der Weisheit (Schöpfung), und ihr folgt deren Weg des Edelsinns (Tugenden) und der Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit), doch viele unter euch wenden sich davon ab, so die Schattenwelt (Hölle) in euch als Flammenfeuer lodert.
79) Zu allen Zeiten, zu denen ihr die Wahrheit der Quelle des Lebens (Schöpfung) missachtet und ihr lästert und ihr euch ihr nicht zuwendet, wie sie durch die Lehre der wahrlichen Propheten gebracht wird, so lange ver- sagt ihr in euch selbst euer Glück und euer Wohlergehen, eure Freiheit und Gleichstimmung (Harmonie) und euren Frieden; und so oft ihr euch am Feuer des Unwissens eure innere Haut (inneres Wesen) verbrennt, so kostet ihr gründlich eure euch selbst auferlegte Strafe aus.
80) Wendet ihr euch der Wahrheit des Urquells (Schöpfung) zu und tut ihr nach ihren Gesetzen und Geboten gute Werke, dann erschafft ihr in euch selbst blühende Gärten, durch die Ströme der Liebe und Freiheit, des Frie- dens und der Eintracht (Harmonie) fliessen, worin ihr bleiben werdet und ihr euch in der Gunst eures Daseins erfreut; und in eurem Zustand eures Wohlbefindens werdet ihr reine und ehrliche Gefährten und Gefährtinnen haben, weil ihr ihnen Zutritt zur Lehre der Wahrheit, zur Lehre des Geistes, zur Lehre des Lebens und zu Wissen und Weisheit ebenso verschafft wie auch Zutritt zur wahrlichen und wohltätigen Liebe und zur Freiheit in sich selbst, so auch sie in sich Frieden und Eintracht (Harmonie) haben mögen und ihr euch in Gemeinsam- keit und Vertrautheit (Freundschaft) begegnet.
81) Wahrlich, die Gebote führen an, dass ihr Vertrauenssachen aller Art nur jenen übergeben sollt, welche ihrer würdig sind, auf dass sie des Rechtens gehandhabt und in Achtung gehalten und in Würde ausgerichtet werden, sei es eine gegenständliche Sache, eine Sache der vertrauten Ratgebung, des Kummers, der Liebe, der Sorge, des Streites oder eine Sache der obrigkeitlichen oder gerichtlichen Ahndung oder Beurteilung.
82) Und wenn ihr in irgendwelchen Dingen zwischen Euresgleichen (Mitmenschen) zu richten (bestimmen) habt, dann richtet nur nach der Billigkeit (Gerechtigkeit) und nach den Gegebenheiten, nicht jedoch nach Glauben (Vermutungen) und scheinbaren Beweisen (Indizien), auf dass ihr nicht ungerecht verurteilt, sondern nach Recht und Gesetz der Urkraft (Schöpfung) nur eine Beurteilung in Richtigkeit trefft und in angemessener Weise eine Ahndung anordnet; und die härteste Ahndung in Billigkeit (Gerechtigkeit) soll eine Entmannung oder Ent- weibung (Ausschluss vom anderen Geschlecht) als Massnahmevollziehung an einem Massnahmevollziehungs- ort (abgelegener Ort/einsame Insel) sein, daselbst den Fehlbaren alles an Notwendigem gegeben sei, um die Gesetze und Gebote der Urkraft (Schöpfung) zu erlernen und diese zu befolgen, wie ihnen auch alles gege- ben sein soll, dass sie ihre Versorgung (Lebensunterhalt) und alles Notwendige durch eigene Kraft ihrer Hände erlangen (erarbeiten) können.
83) Und sind Fehlbare einer Massnahmevollziehung einzuordnen, dann gebieten die Gesetze und Gebote der Urkraft (Schöpfung), dass jede Ahndung in hilfreicher und gütiger Weise erfolgen soll, niemals jedoch in einer Weise leiblicher (körperlicher) Züchtigung (Vergewaltigung) oder Grausamkeit (Folter), wie auch nicht durch Harmung der Artung (Psyche), und nicht durch Töten in irgendwelcher Weise, denn solches Tun jeder Art ist gesamthaft wider die Gesetze und Gebote der Urkraft (Schöpfung), die da in jedem Zutreffen (Fall) eingerich- tet (bestimmt) hat, dass alles Leben unter Beschirmung (Beschützung) stehe und unantastbar sei.
84) Alle, die ihr euch der Lehre der Propheten zuwendet, der Lehre der Wahrheit, der Lehre des Geistes, der Lehre des Lebens, die da ist die Lehre der Wahrheit der Gesetze und Gebote der Urquelle des Lebens (Schöpfung), gehorcht nicht euren Priestern der Götter und Götzen wie auch nicht sonstigen Götterdienern und Götzen- dienern, sondern wendet euch der wahrlichen Lehre der Propheten zu und folgt den Gesetzen und Geboten der Urquelle des Lebens (Schöpfung); und seid botsam (fügsam) nur den Rechtschaffenen (Gewissenhaften), die Gewalt der Anordnung (Befehlsgewalt) über euch haben, doch missachtet jene, welche Unrechtschaffene (Gewissenlose) sind; also gelte das für die Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit) und Unrechtschaffenheit (Gewissenlosigkeit) der Obrigkeit, der Gerichtsbarkeit, der Anführer, der Gebieter, der Gewalthaber, der Herrscher, der Vorsteher und der Meister.
85) Und wenn ihr unter euch uneins seid, dann bringt euer Anliegen vor einen weisen Ratgeber, vor wahrlich Weise oder vor einen wahrlichen Propheten, nicht jedoch vor falsche Ratgeber, falsche Weise und nicht vor falsche Propheten und Priester oder sonstige Götterdiener und Götzendiener, wie auch nicht vor Euresgleichen (Menschen), die sich als Gesandte oder Bevollmächtigte (Stellvertreter) von Göttern und Götzen ausgeben oder die sich sonstwie über sich selbst und über euch erheben als Überragende (Erhabene) oder als Unendliche (Göttliche).
86) Beugt euch nicht vor dem, was euch als Glauben (Vermutungen) an Götter und Götzen dargeboten wird, son- dern wisst um die Wahrheitslehre aus den Gesetzen und Geboten der Urquelle (Schöpfung), die euch durch die Lehre der Propheten offenbar wird; und sucht nicht euer Recht bei den Empörern wider die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens, denn es ist euch geboten, nicht auf jene zu hören, welche das Böse verfechten und euch irreführen wollen, weitab vom rechten Weg.
87) Und wenn euch von den Empörern wider die Wahrheitslehre gesagt wird, dass ihr zu ihnen und ihrer falschen Lehre ihrer falschen Gesandten (Propheten) und Priester und Götterdiener und Götzendiener hingehen sollt, dann zeigt euren Widerwillen (Abneigung) gegen die Heuchler der Falschheit (Verschlagenheit) und wendet euch von ihnen ab.
88) Bedenkt und hütet euch davor, wenn die Empörer gegen die Wahrheitslehre und die Wahrheit freilich (allein) und flugs zu euch kommen und mit falschen Reden Hilfe bei euch suchen, wenn sie von Unheil getroffen wer- den, denn dann werden sie schwören, dass sie ja nur das Gute und das Versöhnliche wollten, was jedoch nur Lüge sein wird, so sie zurückfallen in ihr unwahrheitliches Tun, wenn ihnen eure Hilfe Nutzen (Erfolg) gebracht hat.
89) Achtet auf das wahre Gebaren (Gesinnung) jener, welche sich als Empörer wider die Wahrheit stellen und bei euch Hilfe suchen, um euch zu betrügen; doch wendet euch nicht ohne Hilfe von ihnen ab, sondern ermahnt sie zur Wahrheit und sprecht ein eindringliches Wort zu ihnen über ihren Zustand ihres falschen Denkens und ihrer Verlästerung (Verleumdung), auf dass sie darüber nachdenken und den Weg zur Wahrheit suchen.
90) Und bedenkt, die wahrlichen Propheten kommen nicht zu euch, auf dass ihr ihnen und ihrer Lehre gehorcht, denn wahrlich sind sie nur Ermahner (Belehrende und Ratgebende), auf dass ihr euch um die Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) bemüht und den Weg zu ihr findet, so ihr die Gesetze und Gebote der Urkraft (Schöp- fung) erfüllt und ein gutes Leben habt; die Lehre der wahrlichen Propheten ist nicht ein Zwang und nicht ein willfähriges Unterwerfen (Gehorchenmüssen), sondern sie ist gegeben, auf dass jeder von euch sich in freiwilli- gem Bedenken damit beleuchte (auseinandersetze) und die Wahrheit finde, um sich ihr zuzuwenden.
91) Und ihr unter euch, die ihr noch nicht zur Lehre der Wahrheit gefunden habt, zur Lehre des Quells allen Lebens (Schöpfung) und dessen Gesetzen und Geboten, also ihr noch immer im Unwissen der Wahrheit und in Fehl- tritten, in Lastern, in Schuld und Unlauterkeit (Untugenden) lebt, ihr könntet in der Lehre der Wahrheit Nach - sicht (Verzeihung) finden, und also würdet ihr euch nicht erdreisten, die wahrlichen Propheten zu verlästern (ver- leumden), sie zu verfolgen und mit dem Tod zu bedrohen, anstatt von ihnen für euer schändliches Tun gegen sie Verzeihung zu erflehen (erbitten), auf dass ihr wahrlich von ihnen Anteilnahme (Mitgefühl) und Barm- herzigkeit findet.
92) Ihr aber unter euch, die ihr Gläubige an Götter und Götzen seid, weil ihr den Götterpriestern und Götzen- priestern und sonstigen Götterdienern und Götzendienern euer Ohr leiht, ihr könnt nicht eher Wissende der Wahrheit werden, als bis ihr euch zum Richter über euch selbst setzt und über alles, was in euch strittig ist, auf dass ihr euch der Wahrheitslehre der Propheten zuwendet und keine Bedenken mehr in euch findet gegen eure Entscheidung, euch der Wahrheit zu ergeben und euch in diese Ergebung (Duldsamkeit) zu fügen.
93) Und es ist euch durch die Gesetze und Gebote der Erzeugung (Schöpfung) nicht befohlen, dass ihr Eures- gleichen (Mitmenschen) töten sollt, doch eine gewisse Zahl unter euch verlässt eure Wohnstätten, um zu töten und das Gesetz der Erzeugung (Schöpfung) zu brechen: «Du sollst nicht töten in Ausartung»; wahrlich, ihr dürft nur töten, wenn es die Not des Schutzes des eigenen oder eures Nächsten Leben erfordert, doch daran halten sich ausgenommen (ausnahmsweise) nur einige wenige unter euch, denn vielen liegt durch falsche Lehren falscher Propheten und falscher Priester und sonstiger Diener (Handlanger) von erdichteten (erfundenen) Göttern und Götzen das Töten näher als der Schutz des Lebens; würdet ihr als Nachkommen eurer Vorväter und Vormütter (Ahnen/Vorfahren), die schon vor euch zu alten Zeiten die Wahrheitslehre erhalten haben, das tun, wozu ihr auch heute durch die wahrlichen Propheten und durch ihre Lehre der Gesetze und Gebote der Erzeugung (Schöpfung) aufgefordert werdet, dann würde es wahrlich besser für euch sein und ihr würdet durch euch selbst und durch eure Obrigkeit zu grösserer Stärke (schöpfungsgesetzgefälliges Leben) geführt.
94) Und wahrlich, würdet ihr den Gesetzen und Geboten des Urquells aller Weisheit (Schöpfung) folgen, dann würdet ihr einen herrlichen Lohn als Dank dafür erhalten und euer Leben würde ehrenvoll Wohlgefallen sein, wenn ihr euch nur selbst auf den rechten Weg der Wahrheit geleiten (führen) würdet.
95) Wer der Lehre der Propheten, der Lehre der Wahrheit, der Lehre des Geistes, der Lehre des Lebens beflissen (folgsam) ist, wird stets unter denen sein, welche Huld (Güte) und Liebe im Leben gewinnen und in denen Freiheit und Frieden und also auch Gleichstimmung (Harmonie) sein wird; und wer der Wahrheit folgt, wird die Wahrhaftigkeit der wahrlichen Propheten, der Gerechten (Verantwortungsvollen), erfassen (verstehen) und deren Zeichen (Wundersamkeiten) sehen und ihre grosse Weisheit geniessen; wahrlich aber werden sie auch die wahrheitlichen Propheten als ihre besten Gefährten und Lehrer haben, denn wahre Güte geht von ihnen aus.
96) Und ihr unter euch, die ihr um die Wahrheit wisst, trefft stets Massnahmen der Vorsicht, auf dass ihr nicht allein seid in der Masse der Unwissenden der Wahrheit, sondern dass ihr immer zu mehreren seid, scharweise oder viele zusammen, auf dass ihr nicht durch die Gläubigen an Götter und Götzen vergällt (drangsaliert/schika- niert) werdet, so ihr in Bedacht und ohne Verdriesslichkeit der Wahrheit zugetan sein könnt; bedenkt, allein als Wahrheitswissende in einer Minderzahl (Minderheit) unter einer grossen Anhäufung (Masse) Volkes zu weilen (leben) bringt Unheil, denn die Überlegenheit der Anzahl der Unwissenden in der Anhäufung (Masse) des Volkes ist stets masslos in ihrer Zügellosigkeit (Ausschreitung) gegen jede Wenigkeit (Minderheit); also sollt ihr euch als Wahrheitswissende auch nicht unbedacht in der Anhäufung (Masse) des Volkes der Wahrheits- unwissenden hervortun, sondern nur dort das Wort der Wahrheit erheben und die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens lehren, wo es erfragt und gewünscht wird, auf dass ihr nicht Miss- brauch treibt (missioniert) und nicht den Bindungen (Sekten und Religionen) gleichtut, die mit Lug, Trug und Täuschung Gläubige suchen und verlocken (bezirzen/verführen), um sie auszubeuten, in Knechtschaft zu schlagen und sie ihres eigenen Willens und ihrer eigenen Schuldigkeit (Verantwortung) zu berauben.
97) Unter euch sind manche, welche ihr erlahmt (mutlos) und zurückbleibt (im Elend verkommt), wenn euch ein Unglück trifft, doch so ihr durch die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens lernt, wie sie euch durch die Lehre der Propheten dargebracht ist, dann werdet ihr voll Wirksamkeit (Energie) und voller Kraft und stark sein, so ihr auch das schlimmste Übel zu nehmen (bewältigen) versteht und nicht zerfallt (zu- sammenbrecht).
98) Und unter euch sind manche, welche ihr übermütig werdet, wenn euch ein Glück zufällt und ihr noch mehr haben wollt in Unvernunft in eurem Kleindenken und in eurer Habgier; und habt ihr Gewinn von einem Handel mit einem Euresgleichen (Mitmenschen), dann raubt (plündert) ihr ihn aus um des eigenen Vorteils (Nutzens) willen, so ihr keine Freundschaft aufbringen könnt zwischen ihm und euch; und wahrlich, würdet ihr jene in Freundschaft erkennen (sehen), mit welchen ihr Handel treibt, dann würdet ihr grosse Erfolge er- ringen.
99) Und ihr unter euch, welche ihr der wahrlichen Wahrheit und also der Lehre der Propheten zugetan seid, lasst stets nur Gerechte (Verantwortungsvolle) und Wahrheitswissende mit den Waffen der Ehrlichkeit, der Billigkeit (Gerechtigkeit), der Lauterkeit (Tugenden), der Achtung und der Ehrfurcht (Ehrerbietung) für die Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) und ihre Gesetze und Gebote kämpfen; und seid nie töricht, dass ihr euer vergängliches (irdisches) Leben wegwerft um der Wahrheit willen; dann seid eher still und schweigt und behaltet die Wahrheit nur in euch, auf dass euch eure Widersacher nicht in Bekümmerung und nicht in Gefahr des Lebens bringen; so ihr also auch nur in euch allein für die Wahrheit der Urkraft (Schöpfung) und also für die Wahr- heitslehre fechtet, wird euch herrlicher Lohn gewährt werden, indem in euch wahrliche Liebe und Frieden ge - deihen und euch in eurem Innern (Wesen) Freiheit und Gleichstimmung (Harmonie) zu Wohltätern werden.
100) Doch was ist mit jenen unter euch, die ihr nicht um die Sache der Wahrheit kämpft, nicht um die Lehre der Wahrheit, die Lehre des Geistes, die Lehre des Lebens und also nicht um die Lehre der Quelle aller Weisheit (Schöpfung), die gegeben ist durch ihre Gesetze und Gebote, und was ist mit euch, die ihr nicht um die Sache der Schwachen und der Armen und Bedürftigen kämpft, der Weiber, der Männer und der Kinder, die hinaus- geführt sein möchten aus ihrer Not und aus ihrem Elend und weg von ihren Bedrückern (Tyrannen/Despoten)?; wahrlich, ihr seid für sie keine Beschützer und keine Helfer, denn ihr lasst sie in ihrem Übel beben (dahin - siechen), doch werdet ihr dafür üblen Lohn ernten.